Anmeldung Solarpreis 2022

Ein Schweizer Solarpreis auch für Sie?

Anmeldeberechtigt sind jeweils Gebäude und Anlagen, deren Inbetriebnahme der Energieanlage zwischen dem 1. Januar des Vor-vorjahres und dem 15. April des laufenden Jahres liegt. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Schweizer Solarpreis-Reglemente!

In folgenden Kategorien können Sie sich bis am 15. April 2022 für den Schweizer Solarpreis 2022 anmelden:

1. Personen und Institutionen: 

Personen, Unternehmen, Vereinigungen, Verbände, Institutionen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechtes (Gemeinden, Zweckverbände, Kantone usw.), die sich in besonderem Masse für die Förderung der Sonnenenergienutzung allein oder in Verbindung mit Biomasseanlagen für Energieeffizienz und andere erneuerbare Energien eingesetzt haben, können mit dem Schweizer Solarpreis ausgezeichnet werden.

2. Gebäude: Neubauten, Sanierungen und PlusEnergieBauten®

Voraussetzung ist eine ökologische Bauweise, eine effiziente Energienutzung und der Einsatz von erneuerbaren Energien, insbesondere Solarenergie. Wichtig ist eine sorgfältige, möglichst ganzflächige Integration der Solaranlagen in die Gebäudehülle sowie innovative und ästhetisch ansprechende Anlagen und Bauten.

Der Preis für PlusEnergieBauten (PEB) erfolgt gemäss separatem Reglement. PEB qualifizieren sich für den Norman Foster Solar Award (NFSA) und für den PEB-Solarpreis.

WICHTIG: Wir benötigen von Ihnen eine offiziell vom EW unterzeichnete Bestätigung betreffend der Stromproduktion sowie des Energiebedarfs Ihres für den Schweizer Solarpreis nominierten Objekts bzw. Liegenschaft. Hier finden Sie ein Beispiel, wie die Bestätigung der Energiezahlen des zuständigen EW aussehen soll. Sie dürfen das beispielhafte Schreiben des EW Thun auch Ihrem zuständigen EW zustellen.

3. Energieanlagen: 

Thermische Sonnenkollektoren, PV-Anlagen, Biomasse- und Umweltwärmeanlagen. Als Anlagen gelten ebenfalls Fahrzeuge, Baumaschinen, Skilifte und andere Geräte etc., soweit sie nicht gemäss Art. 5 des PEB-Reglements erfasst sind.

WICHTIG:

  • Ein Objekt gilt als Energieanlage, wenn sich die Solaranlage auf einem unbeheizten bzw. ungekühlten Gebäude befindet.
  • Ein beheiztes Gebäude kann nur in der Kategorie Energieanlagen ausgezeichnet werden, falls es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt und die Solaranlage gemäss Art. 6 Abs. 3 optimal und vorbildlich in das Gebäude integriert ist. --> bitte trotzdem das Anmeldeformular für Gebäude benutzen
  • Wir benötigen von Ihnen eine offiziell vom EW unterzeichnete Bestätigung betreffend der Stromproduktion sowie des Energiebedarfs Ihres für den Schweizer Solarpreis nominierten Objekts bzw. Liegenschaft. Hier finden Sie ein Beispiel, wie die Bestätigung der Energiezahlen des zuständigen EW aussehen soll. Sie dürfen das beispielhafte Schreiben des EW Thun auch Ihrem zuständigen EW zustellen.

Bitte senden Sie Ihr Anmeldeformular bis am 15. April 2022 an:
Solar Agentur Schweiz
Aarbergergasse 21
3011 Bern
Tel. 031 371 80 00

Änderungen und Anpassungen an den Anmeldeformulare sind vorbehalten.

Anmeldung Solarpreis 2024

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